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So funktioniert's

Riester Rente

Der korrekte Name der Riester Rente ist Zulagenrente. Sie wurde 2002 durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt. Ziel ist es, die im Rahmen der Rentenreform 2001 neu entstandene Rentenlücke mit Hilfe staatlicher Förderung zu schließen. Diese Form der privaten Altersvorsorge zeichnet sich durch eine staatliche Förderung in Fom von Zulagen für die Vorsorgenden und deren Kinder aus, beinhaltet aber auch einen Steuervorteil. Im Gegenzug ist die später zu beziehende Rente zu versteuern.

Rechtlich und steuerlich gehört die Riesterrente damit in die 2. Schicht der privaten Altersvorsorge und teilt sich diese somit mit der betrieblichen Altersvorsorge.

Für wen ist die Riester Rente geeignet
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Für wen ist die Riester Rente geeignet

Staaliche Förderung in Form von Zulagen oder Steuervorteilen ist der Hauptvorteil der Riester- bzw. Zulagenrente. Diese staatlichen Geschenke wirken wie ein Renditeturbo, den die Produkte aufgrund der vorgeschriebenen Mindestgarantie auch nötig haben. Riester ist daher in erster Linie für diejenigen geeignet, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Dies sind in erster Linie:

 

 

 

  • sozialversicherungspflichtige Angestellte
  • Beamte
  • Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, sofern mit einem Förderberechtigten verheiratet
  • Landwirte, Empfänger von Erwerbsminderungsrenten und weitere…

Für wen lohnt sich die Riester-Rente besonders?

Durch die unterschiedlichen Zulagemodelle lohnt sich Riester für mehrere Gruppen.

  • Berufseinsteiger, sie erhalten 200 € Berufseinsteiger-Bonus
  • Familien mit vielen Kindern, sie erhalten hohe Zulagen gegen geringen Eigenbeitrag
  • Gutverdiener, sie erhalten eine spürbare Steuerrückerstattung

Für wen ist die Zulagenrente ungeeignet?

Wer keine Förderung erhält, wie Selbstständige (nicht rentenversicherungspflichtig ohne Ehepartner), Mitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk (Ärzte, Anwälte, Steuerberater – verkammerte Berufe), Rentner und Studenten, hat den Nachteil eines relativ unflexiblen Produktes, ohne alle Vorteile nutzen zu können. Diese Personen sollten die steuergeförderte Rüruprente (Basisrente) oder die flexible Privatrente zur privaten Altersvorsorge nutzen.

Riesterrente für…

Angestellte Gutverdiener

Der sozialversicherungspflichtige Angestellte profitiert von der Riester-Rente in erster Linie durch die steuerliche Förderung. Im Gegensatz zur Basisrente (Rüruprente) kann hier der komplette Jahresbeitrag bis 2.100 € bei der Steuer angegeben werden.

Familien mit Kindern

Familien profitieren besonders durch die Zulagen für Kinder und die relativ geringen Eigenbeiträge.

Berufseinsteiger und Azubis unter 25

Wer noch wenig verdient, muss auch wenig eigenes Geld investieren, um die Zulagen zu erhalten. Neben 154 € pro Jahr gibt es zu Beginn einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 €.

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Kritik an der Riester Rente
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Kritik an der Riesterrente

Es gab und gibt sehr viel Kritik an der Riester Rente, meist aus der Ecke der Verbraucherzentralen. Die Kritik ist dabei meist eine Kostenkritik. Die hohen Verwaltungskosten und teilweise extremen Provisionen fressen dabei die Rendite und Zulage auf. Inzwischen sind die Riesterprodukte aber derart flexibel, dass andere Kritikpunkte weitestgehend verschwunden sind.

 

Kein Kostenproblem bei provisionsfreien Nettotarifen

Wenn Sie sich bei der Riester-Rente für einen Nettotarif oder Honorartarif entscheiden, ist der größte Kritikpunkt damit ausgeräumt. Denn Ihre Einzahlungen kommen ungeschmälert durch Vertriebskosten im Vertrag an. Verwaltungskosten fallen zwar noch immer an, jedoch sind diese, verglichen mit Provisionstarifen, deutlich geringer.

  • Keine Provision
  • Geringe Verwaltungskosten
  • Alle Produktformen verfügbar
    • Fondspolice mit Beitragsgarantie
    • Indexpolice mit Beitragsgarantie und jährlicher Gewinnsicherung
    • Fondssparplan
    • Klassische Rentenversicherung
Welche Riester Produkte gibt es
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Welche Produkte es gibt

Die Riester Rente muss bestimmte, formale Anforderungen erfüllen, um zertifiziert zu werden. Die staatliche Zertifizierung sagt also nichts über die eigentliche Qualität aus, denn die Anforderungen sind relativ simpel.

 

  • Die Summe der eingezahlten Beiträge muss am Ende der Aufschubzeit zur Verfügung stehen.
  • Das Produkt muss eine lebenslange Rentenzahlung ermöglichen, was zwangsläufig eine Lebensversicherung notwendig macht. Auch bei Fondssparplänen.

Es gibt drei große Gruppen von Produkttypen, die Sie zum Riestern verwenden können.

  • Riester-Rentenversicherungen.

  • Dies sind die am verbreitetesten Riesterrenten, da hier die Verrentung bereits geklärt ist. Die Riesterrentenversicherung gibt es als fondsgebundene Variante, als klassische, kapitalbildende Rentenversicherung und als Mischmodell. Herkömmliche Tarife sind extrem teuer und lohnen sich nicht verglichen mit provisionsfreien Alternativen.
  • Riester-Fondssparpläne.

  • Ohne Versicherungsmantel wird das Kapital vollständig in Fonds angelegt. Aber Achtung: Fonds ist nicht gleich Aktien. Viele Fondssparpläne kranken an einer extrem hohen Anleihenquote und sind damit, gerade für junge Sparer, noch unattraktiver als Fondspolicen. Zudem kann von der Kapitalanlagegesellschaft keine lebenslange Verrentung gewährleistet werden. Daher wird am Ende der Laufzeit entweder das komplette Guthaben oder ein spürbarer Anteil davon ohnehin an eine Lebensversicherungsgesellschaft abgegeben. Welche Kosten dabei entstehen, wie die Verrentungsgrundlagen sein werden und welche Versicherung die Verrentung übernimmt, steht nicht fest.
  • Riester-Banksparpläne.

  • Diese spielen aus der Bewertung der VorsorgeKampagne heraus keine wirkliche Rolle. Zum einen gibt es aktuell kaum Zinsen, zum anderen wäre ein Banksparplan nur bei Laufzeiten von unter 5 Jahren anzuraten. Die Aussage, dass Banksparpläne besonders günstig wären, können wir nicht teilen. Hier wird das Geld über die Zinsdifferenz verdient.
Zulagen zur Riesterrente
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Staatliche Zulagen

Der Staat hat die Riesterrente als Zulagenrente gestaltet. Dies sollte das Produkt eigentlich für Geringverdiener interessant machen. Durch den Steuervorteil ist Riester aber für nahezu jeden Förderberechtigten ein guter Start in die private Altersvorsorge.

 

Welche Zulagen gibt es?

Eigenzulage: 154 € p.a.

Jeder Förderberechtigte hat zuerst einmal Anspruch auf die Eigenzulage. Diese beträgt 154 € pro Jahr und erfordert, dass insgesamt 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens als Riester-Jahresbeitrag gewählt werden. Dieser Beitrag ist jedoch bei 2.100 € jährlich gedeckelt.

Möchte ein Riester-Sparer also seine 154 € Zulage erhalten, muss er 162,17 € monatlich einzahlen, wenn sein Vorjahreseinkommen brutto über 52.500 € lag.

Kinderzulage: 300 € p.a.

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält der förderberechtigte Riester-Sparer eine jährliche Kinderzulage von 300 € pro Jahr, sofern das Kind nach dem 01.01.2008 geboren ist. Für jedes früher geborene Kind erhalten die Eltern eine Kinderzulage von 185 € jährlich.

Der Zulagenanspruch besteht, solange es für das Kind auch Kindergeld gibt. Er entfällt also bei Kindern, die studieren, oft später, als bei Kindern, die mit 16 eine Ausbildung starten.

Zulage für Berufseinsteiger (Berufeinsteigerbonus): 200 €

Für junge Erwachsene, die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es einen einmaligen Bonus von 200 €, sofern die 4% des Vorjahresbrutto als Eigenbeitrag bezahlt wurden. Das ist vor allen für Auszubildende oder junge Akademiker im ersten Job interessant.

Zulage für nicht unmittelbar förderberechtigte Personen

Ist eine Person nicht förderberechtigt (beispielsweise Selbstständige), kann derjenige dennoch eine staatliche Zulage erhalten. Allerdings muss der nicht Förderberechtigte mit einem unmittelbar Förderberechtigten verheiratet sein. Dazu ist ein sogenannter Anhängselvertrag nötig. Durch die Ehe wird derjenige zum mittelbar förderberechtigten und kann entsprechend von den Zulagen profitieren. Der Gesamtbeitrag des Paares muss dann im Jahr 2.160 € betragen.

Steuervorteile der Riester Rente
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Steuervorteil der Riester-Rente

Die Zulagenrente bietet gerade für Einkommen zwischen 20.000 und 50.000 € Brutto jährlich interessante Steuervorteile, da hier, anders als bei der Rürup Rente, bereits heute die volle Einzahlung bei der Steuer wirksam werden kann.

 

Zulagen oder Steuervorteil?

Es gilt: Die Zulage fließt immer und wird mit einer Steuerrückerstattung verrechnet. Soll heißen: Wäre die Steuerrückerstattung auf die Einzahlung geringer als 154 € bei kinderlosen, dann gibt es vom Finanzamt nichts extra zurück. Maximal können 2.100 € als Sonderausgabenabzug in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

Förderschädliche Verwendung

Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, wenn der Vertrag förderschädlich verwendet wird. Dies ist beispielsweise der Fall, bei:

  • Kündigung des Riester-Vertrages, es sei denn, das vorhandene Kapital wird auf einen anderen Tarif übertragen.
    • VorsorgeKampagne empfiehlt bei den meisten Verträgen, auf einen provisionsfreien Nettotarif umzustellen.
  • Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn
    • Ausschließlich der Ehepartner kann, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag hat, das vollständige Vertragsguthaben des Verstorbenen übernehmen
  • Einige zusätzliche Vorgänge im Bereich Immobilien und Einkommenssteuerpflicht, die aber teilweise dem Wandel der Gesetzgebung unterliegen.
  • Bei Ruhenlassen des Vertrages ohne Auszahlung des Guthabens muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.
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Verrentung der Riesterrente

Die Verrentung der Zulagenrente ist in den vergangenen Jahren immer flexibler geworden und umfasst nun auch das sogenannte Wohnriestern.

 

Entnahmemöglichkeiten

Zu Beginn der Rente können 30% des Gesamtkapitals förderunschädlich entnommen werden. Diese Entnahme ist voll steuerpflichtig, so wie die späteren Renten es im Prinzip auch sind. Zudem schmälert sich durch die Entnahme von 30% zu Rentenbeginn natürlich auch die monatliche Rente, die lebenslang ausgezahlt wird.

Lebenslange Rente: Man kommt an der Versicherung nicht vorbei

Das Kapital (oder der Rest des Kapitals nach Entnahme) wird in eine lebenslange Rente umgewandelt. Dies gilt prinzipiell für Versicherungslösungen und für Fondssparpläne, auch wenn die Verrentung hier unterschiedlich abgewickelt wird. Hier liegt auch einer der größten Kritikpunkte der Fondssparpläne: Ein großer Teil des Kapitals muss zu Rentenbeginn an eine Lebensversicherungsgesellschaft überwiesen werden, um die lebenslange Rente ab dem 85. Lebensjahr zu garantieren. Das macht nach Meinung von diversen Experten die Vorteile der Fondssparpläne klar zunichte. Wir empfehlen daher ganz klar, von Anfang an auf Versicherungslösungen zu setzen. Denn man kommt an der Lebensversicherung nicht vorbei.

Steuern auf die Riester Rente

Die zuvor erhaltene Riester-Förderung wird in der Rentenphase besteuert – man spricht von nachgelagerter Besteuerung. Steuervorteile in der Ansparphase, volle Steuern in der Rentenphase.

Sollten Sparer in der Sparphase keine Förderung für ihren Vertrag in Anspruch genommen haben, werden ihre Auszahlungen wie Renten aus privaten Rentenversicherungen besteuert. Das gilt auch für überbezahlte Riesterverträge.

Abgeltungsteuer brauchen die Inhaber von Riester-Verträgen nicht zu fürchten. Auch Riester-Fondssparpläne werden bei der Entnahme mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Dafür haben die Sparer aber auch keinen Einfluss auf die Geldanlage, da Riester-Fondssparpläne immer verwaltete Geldanlagen beinhalten, um die Beitragsgarantie zu gewährleisten.

Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen auf ihre Riester-Renten keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte sieht das anders aus. Hier sollte frühzeitig geprüft werden, welche Optionen es gibt. Beispielsweise eine Rückkehr in die GKV als Pflichtmitglied oder der Wechsel in die private Krankenversicherung.

Übertrag der Zulagenrente
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Übertragung einer bestehenden Riesterrente

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das jeweils aktuelle Riesterguthaben von einem Anbieter zu einem anderen übertragbar sein muss. Er wollte damit auch den Riester Sparern der ersten Stunde die Möglichkeit geben, in bessere Verträge zu wechseln.

 

Habe ich Verluste, wenn ich meine Riester Rente wechsle?

Verluste bei der Riester Rente haben nichts mit einem Übertrag oder einer Kündigung zu tun. Das Geld ist bereits weg und wurde vom Vertreter und der Versicherung entnommen. Dieses Geld, das auf der jährlichen Wertmitteilung fehlt, kommt also garantiert nicht mehr zurück, auch wenn der Vertrag „durchgehalten“ wird. Zwar gibt es die Beitragsgarantie, diese hat damit aber nichts zu tun, denn Ihnen entgehen auf das fehlende Kapital die Renditen. Und das fehlende Kapital muss für die Garantie ebenfalls erst einmal erwirtschaftet werden.

Sie können einen Vertrag mit hohen Kosten also jederzeit guten Gewissens kündigen und zu einem besseren Angebot wechseln, sofern die in Zukunft (also ab heute) anfallenden Kosten im neuen Vertrag geringer sind als im alten. Bei Verträgen, die von 2006 oder früher sind, sollte man genau rechnen: Hier kann es sich trotz hoher Kosten lohnen, im Altvertrag zu bleiben. Das ist dem höheren Garantiezins geschuldet.

Bei Verträgen, die nach 2006 abgeschlossen wurden, lohnt sich ein Wechsel in einen provisionsfreien Nettotarif üblicherweise. Vergleich macht reich!

Wie funktioniert der Wechsel in eine neue Zulagenrente?

Das ist ganz einfach. Such dir einen neuen Riester Anbieter aus oder lass dich beraten. Mit den Antragsunterlagen erhältst du das Übertragungsformular. Der Altanbieter darf maximal 100 € für den Übertrag einbehalten. Das Übertragsverfahren ist gesetzlich geregelt und vollkommen risikofrei für den Verbraucher. Eine Kündigung sollte aber nicht ausgesprochen werden, sondern nur eine Beitragsfreistellung. Die Kündigung des Altvertrages führt der neue Anbieter durch.

Das vorhandene Kapital wird dem neuen Vertrag und somit der neuen Geldanlage zugeführt und sofort der Beitragsgarantie zugeschlagen – auch wenn das Geld vorher teilweise in Fonds lag, ist der Gesamtbetrag zum Ablauf garantiert.

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Kündigung einer Riester Rente

Beim Wunsch der Kündigung einer Riester Rente ist Vorsicht geboten. Willst du die Notbremse ziehen, weil viel weniger Geld im Vertrag ist, als du einbezahlt hast, kann das nach hinten losgehen.

 

Im Falle einer Kündigung musst du Zulagen und Steuerersparnis dem Staat zurückzahlen. Grundlegend gibt es zwei Möglichkeiten, die etwas sinnvoller sind:

Den Vertrag beitragsfrei bestehen lassen

Zum Ende der Laufzeit wird dann zumindest das im Vertrag sein müssen, was Du eingezahlt hast. Nicht besonders renditestark. Daher sollte man diesen Weg nur gehen, wenn Riester garantiert nicht die richtige Vorsorgeform ist. Das ist selten der Fall, denn auch Selbstständige können in Riester Renten einzahlen. Die Einzahlung verhält sich dann so wie in einer Privatrente. Daher empfiehlt sich eigentlich immer folgendes:

Den Vertrag in einen Nettotarif übertragen

Nettotarife haben deutlich geringere Verwaltungskosten als Provisionstarife. Ein Übertrag lohnt sich sogar dann, wenn du den Vertrag beitragsfrei stellen willst. Wir empfehlen aber, weiter einzuzahlen und ggf. auf die Förderung zu verzichten. Dann verhält sich der Vertrag wie eine flexible Privatrente.

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Anbieter und Tarife

Wichtig bei der Wahl der richtigen Riesterrente ist in erster Linie:

 

 

 

  • Günstige Kostenstruktur, die es nur in provisionsfreien Zulagenrenten gibt,
  • ein starker Verrentungspartner, der heute bereits Rentenfaktoren ausweist,
  • eine der Laufzeit angemessene Geldanlage,
  • ein nachvollziehbares Garantiesystem.

Welcher Anbieter ist der beste für die Riester Rente?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Du findest in unserem Tarifvergleich jedoch für jedes Eintrittsalter passende Produkte.

Welches ist die beste Riester Rente?

Auch hier gilt: Geldanlageform, Laufzeit, familiäre Situation und Einzahlbetrag. All das beeinflusst, welches die beste Rietserrente für dich ist. Lass dich beraten, wir kennen die mathematisch besten Tarife für jede Situation.

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